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My Home Agency Immobilien
Cindy Schwörer van Laarhoven
Telefon 0049 (0) 6131- 4807140
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AGB FÃœR WOHNRAUMANBIETER

Ab den 01.06.2015 tritt das Mietrechtnovilierungsgesetz in Kraft hiermit ändern sich unsere AGB wie folgt. Auf diese Seite sehen Sie unsere AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Wohnraum-Anbieter

Gegenstand

Sie als Wohnraumanbieter beauftragen die Firma My Home Agency Immobilien, Cindy Schwörer van Laarhoven, im folgenden MHA genannt, Ihnen Mieter für Ihr/e Objekt/e zu vermitteln. MHA übernimmt die Vorauswahl der Mietinteressenten und stellt den Kontakt zwischen Mietinteressent und Wohnraumanbieter her. Sofern durch den Nachweis oder die Vermittlungstätigkeit von MHA ein Mietvertrag zustande kommt, zahlt der Wohnraumanbieter eine Vermittlungsprovision an MHA. In diesem Zusammenhang ist die Firma MHA berechtigt, das angebotene Objekt auch an verbundene Firmen zum Zwecke der Vermittlung zur Verfügung zu stellen. Der Wohnraumanbieter berechtigt die Firma MHA und die verbundenen Unternehmen zur Nutzung von Fotomaterial vom angebotenen Objekt für eine Veröffentlichung im Internet und andere Publikationen. Das Exposé gilt als verbindliche Vorlage für die Vermarktung und Vermietung der Wohnung.

 

Berechtigung zum Anbieten von Wohnraum für Nichteigentümer

Sollten Sie selbst Mieter des von Ihnen angebotenen Wohnraumes sein, liegt es in Ihrer Verantwortung, dass die rechtlichen Voraussetzungen einer Untervermietung geschaffen werden. Sowohl die Überlassung eines Teils der eigenen Wohnung, als auch der Mietsache insgesamt setzt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Erlaubnis des Vermieters voraus. MHA setzt bei Ihrer Auftragserteilung voraus, dass evtl. erforderliche Erlaubnisse eingeholt wurden. Sollte uns ein Angebot unberechtigt in Auftrag gegeben werden, so behalten wir uns vor, Ihnen unseren bisherigen Aufwand zu berechnen, und vom Auftrag zurückzutreten.

 

Energieausweis

Der Wohnraumnutzer stellt MHA vor Veröffentlichung des Exposés den zugehörigen Energieausweis (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis) zur Verfügung. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen.

 

Rechte an Fotomatrial, Videomaterial und Exposé

MHA besitzt das alleinige Nutzungsrecht an dem von MHA erstellten Foto- und Videomaterial, sowie am Exposé. MHA ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.

 

Kosten

Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die monatliche Gesamtmiete, inklusive Neben- und Sonderkosten (z.B. Tiefgarage und Internet). Der Wohnraumanbieter bezahlt pro Vermittlung, insgesamt demnach nicht mehr als 1,8 Monatsmieten, inkl. MwSt. Die Staffelung ist als Abschlagszahlung auf die vereinbarte Gesamtprovision anzusehen:

 

Die Höhe der Provision beträgt im erfolgreichen Vermittlungsfall 180% inkl. MwSt. einer Monatsmiete. Falls die Anmietung für einen Mietzeitraum kürzer als 12 Monate erfolgt, bietet MHA freiwillig und aus Rücksichtnahme auf Verträge mit kürzerer Mietdauer eine Abrechnung nach zeitlichen Raten an. Die entsprechende Staffel basiert auf der Länge der tatsächlichen Mietdauer, die Provisionshöhe wird ausschließlich durch die reale Mietzeit bestimmt. Die Gesamtforderung in Höhe von 1,8 Monatsmieten bleibt erhalten. Mit untenstehender Provisionstabelle geben wir dem Wohnraumanbieter die Möglichkeit, die Provisionshöhe auf die faktische Vertragsdauer zu begrenzen. Da die entsprechende Größe zu Beginn des Mietverhältnisses noch nicht feststeht, erfolgt die Berechnung i.d.R. schrittweise. Werden dabei die vorläufigen Erwartungszeiträume überschritten, wird die entsprechende Differenz nach Maßgabe der Staffel nachberechnet. Nachbelastungen dienen in diesem Verfahren der Anpassung an die tatsächlichen Zeitverläufe. Sie sind weder als Provision für ein neues Mietverhältnis zu werten, noch kann die Zahlung für einen zurückliegenden Zeitraum als Entlohnung für einen abgelaufenen Mietvertrag verstanden werden (bzw. für eine anderweitig feststellbare Vertragszäsur). Sofern also das reale Vertragsende über den laufenden Erwartungszeitraum hinausreicht, erweist sich die vorangegangene Berechnung letztlich als Anzahlung auf die endgültige Provision.

Gesamt Mietdauer  Gesamt Gebühr
bis zu 2 Monate  30 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 3 Monate  45 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.    
bis zu 4 Monate  60 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 5 Monate  75 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 6 Monate  90 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 7 Monate  105 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 8 Monate  120 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 9 Monate  135 % einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 10 Monate  150% einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 11 Monate  165% einer Monatsmiete inkl. MwSt.
bis zu 12 Monate  180% einer Monatsmiete inkl. MwSt.

Falls die Kaltmiete der Provision zugrunde gelegt wird, oder die Immobilien unbefristet vermietet wird, zahlt der Vermieter eine Provision von 180% einer Monatsmiete, inkl.19% MwSt. an MHA. Eine Provisionsstaffelung wird in diesem Fall nicht gewährt. Die Provision wird mit Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses fällig und ist gemäß Rechnungsstellung zu bezahlen.

 

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Mieter wird die Provision für Mietzeiträume, die bereits abgerechnet sind, für die aber keine Miete mehr gezahlt wird, zurückerstattet.

 

Auf Wunsch des Vermieters kann MHA auch verschiedene kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen für den Vermieter übernehmen. Diese Sondervereinbarung bedarf immer der Schriftform.

 

Informationspflicht

Der Wohnraum-Anbieter verpflichtet sich, uns folgende Informationen unmittelbar mitzuteilen:

wenn

Der Wohnraumanbieter ist weiterhin verpflichtet, Mitteilung zu machen, wenn das Angebot aus zu benennenden Gründen nicht mehr besteht, insbesondere, wenn es ohne Mitwirkung von MHA anderweitig vermietet wurde.

Dem Wohnraumanbieter steht es frei, seine /ihre Immobilien auf anderen Wege zu vermarkten, jedoch ist es für eine optimale Vermarktung notwendig, MHA hierüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Wohnraumanbieter, die ihre Immobilien ausschließlich über MHA zur Vermarktung anbieten, werden bevorzugt behandelt.

 

Datenschutz, Kundenschutz und Schadenersatz

Wohnraumanbieter und MHA arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Die Daten des Wohnraumanbieter und der Immobilien (Name, Kontaktdaten, Wohnungsdaten) werden vertraulich behandelt und nur an Mietinteressenten (bzw. deren Vertreter oder Beauftragte) weitergegeben, die über MHA Wohnraum suchen. Der Wohnraumanbieter verpflichtet sich, die von MHA erhaltenen Daten von Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben, sofern die Weitergabe für den Vermieter nicht gesetzlich verpflichtend ist. Die Verpflichtung des Vermieters zum Datenschutz bleibt von einer Kündigung des Auftrags unberührt.

 

Vermittelt MHA Ihnen Mitarbeiter einer Firma, so ist nicht ausgeschlossen, dass die Firma sich direkt mit Ihnen für künftige Kontingente in Verbindung setzt. Ebenso ist es möglich, dass Privatpersonen unerlaubt Ihre Daten an Dritte weitergeben, die sich dann direkt bei Ihnen melden. Da diese ursprünglichen Kunden vertraglich an uns gebunden sind, informieren Sie uns bitte umgehend . Mit Auftragserteilung an uns verpflichten Sie sich, andere Objekte aus Ihrem Bestand, die nicht durch uns vermitteln werden sollen, nur an Kunden zu vermitteln, die in keiner Weise mit uns zu tun haben oder hatten. Wonraumanbieter wird daher die von MHA vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte nicht unter Umgehung von MHA für eigene Vermietungen nutzen und nicht an andere Vermieter weitergeben. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen zur Wahrung des Kundenschutzes ist MHA zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt die Höhe der fälligen Vermittlungsprovision, die durch Einhaltung des Kundenschutzes zustande gekommen wäre.

 

Dauer und Kündigung

Dieser Auftrag gilt, unbeschadet einer entgeltlichen Tätigkeit für die Gegenseite und ist nur durch schriftliche Mitteilung an MHA kündbar. Dieser Auftrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber den bestehenden Auftrag fristgerecht, so bleibt die Zahlungspflicht der Provision seitens des Wohnraumanbieters auch über das Datum der Kündigung erhalten, solange sich der von MHA vermittelte Mieter noch in dem Mietverhältnis befindet.

 

Haftungsausschluss

MHA tritt ausschließlich als Vermittler auf und haftet nicht für das Ausbleiben eines abschlussbereiten Mietinteressenten. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein den Vermieter und Mieter. MHA ist nicht Partei des Mietvertrages und haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag. Trotz aller Sorgfalt können wir für evtl. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses oder bei Vertragsbruch entstehen, wie auch für sonstige Störungen im Mietverhältnis keine Haftung übernehmen. Die Entscheidung über die Freigabe der Kaution nach Beendigung einer Nutzung liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vermieters. MHA übernimmt keine Haftung für die Bonität oder falsche Angaben des Mietinteressenten. Eine Haftung von MHA für den Fall, nicht zustande gekommener Vermietungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine ständige Verfügbarkeit der Homepage www.myhomeagency.de kann nicht garantiert werden, MHA haftet auch nicht für die Inhalte,Verfügbarkeit, Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Webseiten, auf denen www.myhomeagency.de Ihre Angebote präsentiert und verlinkt wird.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Auftrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Auftrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Widerrufsbelehrung

Sofern der Vermieter Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts ist, hat er ein Widerrufsrecht in Bezug auf seinen Maklervertrag mit MHA.


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absatz 1, 2 und 4 BGB-Info V, sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: My Home Agency Immobilien Cindy Schwörer van Laarhoven
Am Winterhafen 4, 55131 Mainz . Telefon: 06131 - 94 54 270 Email: info@myhomeagency.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang (Datum, Poststempel, Email, Eingangsdatum).

Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

MHA hat das Recht, jederzeit und ohne vorherige Absprache Änderungen an den AGB vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Wohnraumanbieter per E-Mail oder postalisch bekannt gegeben. Nutzt der Wohnraumanbieter weiterhin die Dienste von MHA oder widerspricht er nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.

 

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Für den Vermittlungsauftrag des Vermieters gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mainz, sofern der Vermieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.