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My Home Agency Immobilien
Cindy Schwörer van Laarhoven
Telefon 0049 (0) 6131- 4807140
info(@)myhomeagency.de
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von My Home Agency Immobilien

1. Der Auftraggeber erhält von My Home Agency Immobilien Cindy Schwörer van Laarhoven (Auftragsnehmer) – in Textform (postalisch,schriftlich, per Fax oder per Email ) oder mündliche (persönlich oder telefonisch) Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein angebotenes Mietobjekt bekannt sein, so ist dies My Home Agency Immobilien sofort mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen. Andernfalls ist davon auszugehen, das der Nachweis eines für den Auftraggeber neuen, unbekannten Mietobjekt vom Auftragsnehmer erbracht wurde. Trotz aller Sorgfalt kann My Home Agency Immobilien für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angeboten keine Haftung übernehmen.

2. Der Auftragsgeber verpflichtet sich, die vom Auftragsnehmer erhaltenen Angebote nicht ohne Zustimmung vom Auftragsnehmer an Dritte  weiterzuleiten. Bei unbefugter Weitergabe haftet der Auftraggeber für die Vermittlungsgebühr, die im Erfolgsfall angefallen wäre.

3. Kommt durch die Inanspruchnahme des Auftragsnehmers ein Mietverhältnis (Mündlich oder Schriftlich), in einem der Angebotenen Objekten oder bei einem der bekannt gegebenen Anbieter zustande ist der Auftragsnehmer sofort zu informieren. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes oder ein zusätzliches zustande und hat der Auftragsnehmer die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäfts nachgewiesen, so steht dem Auftragsnehmer die Provision nach dem zustande gekommenen Geschäft zu. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass dem Auftraggeber vom gleichen Wohnraumanbieter eine andere Wohnmöglichkeit gegeben wird als diejenige, die ihm vom Auftragsnehmer nachgewiesen wurde. Kommt kein Mietverhältnis zustande oder erledigt sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen, verpflichtet sich der Auftraggeber, dies dem Auftragsnehmer umgehend mitzuteilen. Er erklärt zugleich, dass er von den nachgewiesenen Angeboten und Vermieterdaten keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch machen wird.

4. Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung angegebene Pauschalmiete sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen der Miete haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages. Unberücksichtigt bleiben vom Vermieter im Angebot bereits gesondert ausgewiesene Nebenkosten wie (End) -Reinigung, Internet, usw.

5. Die Höhe der Provision beträgt im erfolgreichen Vermittlungsfall 1,5 Monatsmieten zzgl. MwSt = 178,5% einer Monatsmiete. Falls die Anmietung für einen Mietzeitraum kürzer als 10 Monaten erfolgt, bietet My Home Agency Immobilien Freiwillig und aus Rücksichtnahme auf Kunden mit kürzeren Mietdauer eine Abrechnung nach zeitlichen Raten an. Die entsprechende Staffel basiert auf der Länge der tatsächlichen Mietdauer, die Provisionshöhe wird ausschließlich durch die reale Mietzeit bestimmt. Die Gesamtforderung in Höhe von 1,5 Monatsmieten bleibt erhalten. Mit untenstehender Provisionstabelle geben wir dem Kunden die Möglichkeit, die Provisionshöhe auf die faktische Vertragsdauer zu begrenzen. Da die entsprechende Größe zu Beginn des Mietverhältnisses noch nicht feststeht, erfolgt die Berechnung i.d.R. schrittweise. Werden dabei die vorläufigen Erwartungszeiträume überschritten, wird die entsprechende Differenz nach Maßgabe der Staffel nach berechnet. Nachbelastungen dienen in diesem Verfahren der Anpassung an die tatsächlichen Zeitverläufe. Sie sind weder als Provision für ein neues Mietverhältnis zu werten, noch kann die Zahlung für einen zurückliegenden Zeitraum als Entlohnung für einen abgelaufenen Mietvertrag verstanden werden (bzw. für eine anderweitig feststellbare Vertragszäsur). Sofern also das reale Vertragsende über den laufenden Erwartungszeitraum hinausreicht, erweist sich die vorangegangene Berechnung letztlich als Anzahlung auf die endgültige Provision.


Provisionstabelle

Gesamtmietdauer                   Anteil von der
Monatsmiete        
zuzüglich
19% MwSt     
Gesamtgebühr   
bis zu 1 Monat 25 %    MwSt 29,75 %
bis zu 2 Monate 40 %    MwSt 47,60 %
bis zu 3 Monate 55 %    MwSt 65,45 %
bis zu 4 Monate 70 %    MwSt 83,30 %
bis zu 5 Monate 85 %    MwSt 101,15 %
bis zu 6 Monate 100 %    MwSt 119,00 %
bis zu 8 Monate 115 %    MwSt 136,85 %
bis zu 10 Monate 130 %    MwSt 154,70 %
ab 10 Monate/
unmöblierte Wohnungen
150 %    MwSt 178,50 %



6. Das Angebot einer Abrechnung nach der Provisionstabelle wird in folgenden Fällen umgehend revidiert und zugunsten einer Pauschalprovision von 178,50% einer Monatsmiete ersetzt:
a) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.
b) weitere offenkundige Versuche mithilfe der Ratenvereinbarung Zahlungen zu verzögern
c) falsche oder unterblieben Rückmeldung einer erfolgreichen Vermittlung oder verschweigen vom Weiterführung des Mietverhältnisses
d) Betrugsversuch

7. Die Gebühr ist bei Abschluss eines Mietvertrages (schriftlich oder mündlich) fällig, auch wenn das Mietverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Ratenzahlungen sind nur in besonderen Fällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragsnehmers möglich. Die voraussichtliche Mietdauer berechnet sich durch den vom Mietinteressenten bei Vertragsabschluss gewünschten und vom Vermieter angebotenen Mietzeitraum.

8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen My Home Agency Immobilien. Der Anspruch von My Home Agency Immobilien auf die volle nach dem ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag angefallene Provision bleibt unberührt. Nur wenn der Vermieter nachweislich die Mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann, und es dadurch zu einer vorzeitigen Beendigung kommt, besteht Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Provision.

9. Der Auftragsnehmer verschafft durch seine Tätigkeit als Nachweismakler dem Auftraggeber die Möglichkeit, dass der Auftraggeber und der Wohnraumanbieter (potentieller Vermieter) zusammenkommen; sowohl die Herstellung des Kontakts, das heißt die tatsächliche Wahrnehmung der durch den Vermittler verschafften Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen und mit dem Wohnraumanbieter in Vertragsverhandlungen zu treten, liegen allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Vermittler haftet weder für die Beschaffenheit des Objekts, noch für Zusagen des Wohnungsanbieters/ Vermieters, ebenso wenig wie für Schäden, die evtl. aus dem Nicht zustande kommen eines gewünschten Mietverhältnisses resultieren.

10. Die angegebenen Daten werden nach den Datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchst richterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt.

11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand Januar 2011