Registrierung Provisionsfrei
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter von My Home Agency Immobilien
1. Die Vermittlungsleistung von My Home Agency Immobilien ist nach § 2 Abs.1a WohnVermittG für den Mieter provisionsfrei.
2. Der Wohnraumsuchender erhält von My Home Agency Immobilien Cindy Schwörer van Laarhoven (MHA) – in Textform (postalisch, schriftlich, per Fax oder per Email ) oder mündliche (persönlich oder telefonisch) Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Wohnraumsuchender ein angebotenes Mietobjekt bekannt sein, so ist dies My Home Agency Immobilien sofort mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen. Andernfalls ist davon auszugehen, das der Nachweis eines für den Wohnraumsuchender neuen, unbekannten Mietobjekt von MHA erbracht wurde. Trotz aller Sorgfalt kann My Home Agency Immobilien für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angeboten keine Haftung übernehmen.
3. Der Wohnraumsuchender verpflichtet sich, die vom MHA erhaltenen Angebote nicht ohne schriftliche Zustimmung vom MHA an Dritte weiterzuleiten. Bei unbefugter Weitergabe haftet der Auftraggeber für die Vermittlungsgebühr, die im Erfolgsfall angefallen wäre ggf Schadensersatz.
4. Kommt durch die Inanspruchnahme des MHA ein Mietverhältnis (mündlich oder schriftlich), in einem der Angebotenen Objekten oder bei einem der bekannt gegebenen Anbieter zustande ist MHA sofort zu informieren. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes oder ein zusätzliches zustande so ist MHA umgehend zu Informieren. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass der Wohnraumsucher vom gleichen Wohnraumanbieter eine andere Wohnmöglichkeit gegeben wird als diejenige, die ihm vom MHA nachgewiesen wurde. Kommt kein Mietverhältnis zustande oder erledigt sich der Suchauftrag aus anderen Gründen, verpflichtet sich der Wohnraumsucher, dies MHA umgehend mitzuteilen. Er erklärt zugleich, dass er von den nachgewiesenen Angeboten und Vermieterdaten keinen Gebrauch gemacht hat und auch in Zukunft keinen weiteren Gebrauch machen wird.
5. Wenn der Wohnraumsucher mündlich oder Schriftlich einen Mietvertrag über ein Mietobjekt, das ihm von MHA angeboten wurde, abschließt, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden, MHA mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden. Wenn das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus einmalig oder mehrfach verlängert wird, so hat der Wohnraumsucher dies jeweils unverzüglich und vorab MHA mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen My Home Agency Immobilien.
6. Der Auftragsnehmer verschafft durch seine Tätigkeit als Nachweismakler dem Auftraggeber die Möglichkeit, dass der Auftraggeber und der Wohnraumanbieter (potentieller Vermieter) zusammenkommen; sowohl die Herstellung des Kontakts, dass heißt die tatsächliche Wahrnehmung der durch den Vermittler verschafften Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen und mit dem Wohnraumanbieter in Vertragsverhandlungen zu treten, liegen allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Vermittler haftet weder für die Beschaffenheit des Objekts, noch für Zusagen des Wohnungsanbieters/Vermieters, ebenso wenig wie für Schäden, die evtl. aus dem nicht zustande kommen eines gewünschten Mietverhältnisses resultieren. Die mietvertraglichen Pflichten treffen allein den Mieter und den Vermieter, nicht MHA. MHA haftet gegenüber keiner der Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag.
7. Die angegebenen Daten werden nach den Datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchst richterlichen Rechtsprechung zum Steuernachweis gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt.
8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand Juni 2015