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Cindy Schwörer van Laarhoven
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Kaution

Wir empfehlen Vermietern, grundsätzlich eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Bei unmöblierten Wohnungen darf die Kaution maximal drei Nettomonatsmieten betragen. Auch bei kurzen Mietverhältnissen sowie beim Wohnen auf Zeit empfiehlt es sich, eine Kaution zu verlangen. Bei der Höhe der Kaution empfehlen wir eine vom Mietzeitraum abhängige Kaution in der Höhe von ein bis zwei Monatsmieten.

Manche Vermieter möchten die Kaution aus Angst vor Schäden am Möbiliar lieber höher ansetzen, doch wir können guten Gewissens sagen, dass diese Angst in der Regel unbegründet ist. Selbstverständlich kommt es vor, dass dem Mieter mal ein Glas oder ein Teller runterfällt, doch Meldungen größerer Schäden sind beim möblierten Wohnen sehr selten. 

Für Unternehmen gibt es übrigens Sonderreglungen hinsichtlich der Kaution. Wenn Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne, damit wir die für Ihre Immobilie und für Ihr Mietverhältnis passende Variante finden.

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Kaution separat von Ihrem eigenen Vermögen verzinslicht anzulegen. Gängige und zu empfehlenden Formen sind hierfür ein Sparbuch oder eine Bankbürgschaft. Sorgen Sie außerdem dafür, dass die Kaution vor der Schlüsselübergabe ausgehändigt bzw. nachweislich geregelt worden ist.