Der Mieter ist lediglich verpflichtet, die Immobilie besenrein zu hinterlassen. Eine gründliche Endreinigung nimmt daher je nach Größe der Immobilie mehrere Stunden in Anspruch. Zu einer ordentlichen Endreinigung gehören zum Beispiel staubsaugen, fegen und wischen aller Böden, die Reinigung sämtlichter Textilien (Gardinen, Schutzmatratzen, Bettzeug usw.), die Reinigung von Fenstern und Fensterrahmen, gründliches Auswischen aller Möbel und Schränke sowie deren Inhalt, Spülen und Kontrollieren von Besteck, Geschirr usw., die Reinigung und die Kontrolle sämtlicher im Objekt vorhandener Elektrogeräte und Leuchtmittel sowie das gründliche Reinigen des Badezimmers.
Wir empfehlen Vermietern grundsätzlich, die Endreingigung selbst durchzuführen oder eine Firma damit zu beauftragen. Dadurch behalten Sie ein und denselben Standard in Sachen Sauberkeit und geben dem Nachmieter das Gefühl, der Erste zu sein, der das Apartment oder die Wohnung bewohnt.
Die Kosten für die Endreinigung sollten Sie auf jeden Fall im Voraus im Mietvertrag fixieren. Spätere Änderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei extremer Verschmutzung.